Unsere Kriterien

1. Sozialer Wandel und gesellschaftlicher Fortschritt

Die Mitglieder des Netzwerkes Wandelstiftungen setzen dauerhaft einen überwiegenden Teil ihrer finanziellen und ideellen Kapazitäten ein, um gesellschaftlichen Fortschritt und Wandel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu fördern. 

2. Stiftungsvermögen und Mitbestimmung

Viele der Stiftungen im Netzwerk erhalten ihr Stiftungsvermögen aus bisher privaten Vermögen, die sie einer gesellschaftlichen Verwendung zuführen.

Die Entscheidung über die Anlage und die Verwendung des Stiftungsvermögens wird nicht von einzelnen Stifter*innen allein getroffen werden, sondern gemeinsam mit Personen, die ihre Lebenserfahrung und ihre Kompetenzen in formalisierte Strukturen der Mitbestimmung einbringen.

3. Grundsätze der Geldanlage

Die Stiftungen im Netzwerk setzen sich bewusst mit ihrer Anlagenpolitik auseinander. Die Ausrichtung ihrer Anlagepolitik richtet sich nachvollziehbar und transparent an ethisch, nachhaltigen und sozialen Kriterien aus. Neben den klassischen Kriterien von Liquidität, Sicherheit und Rendite bevorzugen sie Anlagen, die dem Stiftungszweck förderlich sind, ihm aber zumindest nicht widersprechen.

Sie geben sich für ihre Geldanlage ethische, ökologische und sozial verantwortliche Anlagerichtlinien. Die Stiftungen nehmen als Anlegerinnen ihre Einflussmöglichkeiten auf Unternehmen und Banken wahr.

4. Transparenz

Die Stiftungen im Netzwerk weisen durch umfassende, leicht zugängliche Veröffentlichung nach, inwieweit sie die Kriterien des Netzwerks erfüllen. Sie veröffentlichen:

Mitgliedschaft

Für Stiftungen, die dem Netzwerk angehören oder ihm beitreten möchten, sind die in Punkt 1 genannten Ziele verbindliche Grundlage.

Wir sehen den Aufbau des Netzwerkes Wandelstiftungen als einen fortlaufenden Prozess, der die Stiftungen anregt, die Demokratisierung ihrer Entscheidungsprozesse, die Ausrichtung ihrer Geldanlagen und die Darstellung ihrer Arbeit entsprechend den Punkten 2 bis 4 zu entwickeln.

Eine Vollmitgliedschaft ist möglich, wenn alle vier Kriterien innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme umgesetzt werden. 

Diejenigen Stiftungen, die mit Punkt 1 konform gehen, aber einzelne andere Kriterien für die volle Mitgliedschaft dauerhaft nicht erfüllen können, sind zu einer assoziierten Mitgliedschaft eingeladen. Sie haben im Netzwerk kein Stimmrecht.

Der Antrag auf Aufnahme muss in der Einladung zur Sitzung angekündigt werden. 

Einem Antrag auf Mitgliedschaft wird mit Dreiviertelmehrheit entsprochen, wenn von keinem Mitglied ein Veto eingelegt wird. Begründete Vetos müssen spätestens innerhalb von 2 Wochen nach versenden der Einladung, bzw. persönlich auf der Aufnahmesitzung eingelegt werden. Liegt ein Veto vor, wird der Aufnahmeantrag auf der Folgesitzung erneut behandelt und kann dann mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder genehmigt werden, ein erneutes Veto ist dann nicht mehr möglich. Die persönliche Anwesenheit eines Stiftungsvertreters und die Vorstellung der aufzunehmenden Stiftung ist zwingend.

Stand 21.10.2020