Unsere Kriterien

Die Mitglieder des Netzwerkes Wandelstiftungen setzen dauerhaft einen überwiegenden Teil ihrer finanziellen und ideellen Kapazitäten ein, um gesellschaftlichen Fortschritt und Wandel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu fördern. Dafür haben sie sich folgende Kriterien gegeben:

Sozialer Wandel und gesellschaftlicher Fortschritt

Wir sehen unseren Auftrag darin, weltweit Menschen- und Bürgerrechte, Geschlechtergerechtigkeit, Frieden, Ökologie sowie ökonomische und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Rückschritten in diesen Bereichen wirken wir aktiv entgegen.

Wir bringen sozialen Wandel voran, indem wir Akteur*innen mit ihren Projekten und Strukturen sowie in ihren eigenen Belangen fördern. Sie sind wichtige Träger*innen gesellschaftlichen Fortschritts und agieren von der Graswurzelebene aus.

Wir wollen strukturelle Veränderungen bewirken und auf diese Weise Probleme an den Wurzeln grundsätzlich lösen und nicht nur die Symptome lindern. Deshalb unterstützen wir durch vielfältige Stärkung soziale Bewegungen und ihre Proteste und Kampagnen. Dabei wollen wir politisches und ökonomisches Handeln, Gesetzgebung und kulturelle Einstellungen beeinflussen. Der hier formulierte Rahmen ist die gemeinsame Basis aller Stiftungen im Netzwerk. Die gesellschaftlichen Bereiche, in denen die einzelnen Stiftungen tätig sind, und die konkreten Ziele, die sie sich gesetzt haben, sind unterschiedlich und veränderbar.

 

Stiftungsvermögen und Mitbestimmung

Viele der Stiftungen im Netzwerk erhalten ihr Stiftungsvermögen aus bisher privaten Vermögen, die sie einer gesellschaftlichen Verwendung zuführen. Die Entscheidung über die Anlage und die Verwendung des Stiftungsvermögens wird nicht von einzelnen Stifter*innen allein getroffen werden, sondern gemeinsam mit Personen, die ihre Lebenserfahrung und ihre Kompetenzen in formalisierte Strukturen der Mitbestimmung einbringen.

Grundsätze der Geldanlage

Die Stiftungen im Netzwerk setzen sich bewusst mit ihrer Anlagenpolitik auseinander. Die Ausrichtung ihrer Anlagepolitik richtet sich nachvollziehbar und transparent an ethisch, nachhaltigen und sozialen Kriterien aus. Neben den klassischen Kriterien von Liquidität, Sicherheit und Rendite bevorzugen sie Anlagen, die dem Stiftungszweck förderlich sind, ihm aber zumindest nicht widersprechen.

Sie geben sich für ihre Geldanlage ethische, ökologische und sozial verantwortliche Anlagerichtlinien. Die Stiftungen nehmen als Anlegerinnen ihre Einflussmöglichkeiten auf Unternehmen und Banken wahr.

Transparenz

Die Stiftungen im Netzwerk weisen durch umfassende, leicht zugängliche Veröffentlichung nach, inwieweit sie die Kriterien des Netzwerks erfüllen. Sie veröffentlichen:

  • ihre Förderkriterien, ihre Förderstrategie und ihre Förderverfahren
  • eine Liste der von ihnen geförderten Projekte, vorausgesetzt deren Einverständnis besteht
  • Jahres- und Rechenschaftsberichte
  • die eigene Organisationsstruktur, besonders die Personen,die in den Entscheidungsorganen vertreten sind, sowie die Kriterien, wie dieses Personal berufen und kontrolliert wird und wie es abberufen werden kann. Für evtl. auftretende Interessenkonflikte gibt es schriftlich fixierte Regeln
  • die Richtlinien für ihre Geldanlage und die grundlegende Portfoliostruktur.

Mitgliedschaft

Für Stiftungen, die dem Netzwerk angehören oder ihm beitreten möchten, sind die in Punkt 1 genannten Ziele verbindliche Grundlage.

Wir sehen den Aufbau des Netzwerkes Wandelstiftungen als einen fortlaufenden Prozess, der die Stiftungen anregt, die Demokratisierung ihrer Entscheidungsprozesse, die Ausrichtung ihrer Geldanlagen und die Darstellung ihrer Arbeit entsprechend den Punkten 2 bis 4 zu entwickeln.

Eine Vollmitgliedschaft ist möglich, wenn alle vier Kriterien innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme umgesetzt werden.

Diejenigen Stiftungen, die mit Punkt 1 konform gehen, aber einzelne andere Kriterien für die volle Mitgliedschaft dauerhaft nicht erfüllen können, sind zu einer assoziierten Mitgliedschaft eingeladen. Sie haben im Netzwerk kein Stimmrecht.

Der Antrag auf Aufnahme muss in der Einladung zur Sitzung angekündigt werden.

Einem Antrag auf Mitgliedschaft wird mit Dreiviertelmehrheit entsprochen, wenn von keinem Mitglied ein Veto eingelegt wird. Begründete Vetos müssen spätestens innerhalb von 2 Wochen nach versenden der Einladung, bzw. persönlich auf der Aufnahmesitzung eingelegt werden. Liegt ein Veto vor, wird der Aufnahmeantrag auf der Folgesitzung erneut behandelt und kann dann mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder genehmigt werden, ein erneutes Veto ist dann nicht mehr möglich. Die persönliche Anwesenheit eines Stiftungsvertreters und die Vorstellung der aufzunehmenden Stiftung ist zwingend.